
Brandschutzstein 120 BDS-N / ZZ 212
SKU 9025298-4
Ursprünglicher Preis
€280,79
-
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Brandschutzstein 120 BDS-N / ZZ 212, 4 ST
Main features short:
Bei häufig wechselnden Elektroinstallationen
Kurze Einbauzeit
Anwendungsgebiete:
Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton; leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innen liegender Mineralwolle (Baustoffklasse A, Schmelzpunkt 1.000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nicht brennbaren Bauplatten nach DIN 4102 bzw. AbP ab 100 mm; Decken aus Beton, Stahlbeton, Porenbeton. . Mindestbauteilstärke:. Wand: 10 cm, Decke: 15 cm. . Mindestschottstärke:. 12 cm. . Max. Schottgröße:. Wand: 100 x 100 cm (B x H). Decke: 70 x 8 cm (B x L). Leichte Trennwand: 57,5 x 87,5 cm (B x H, H x B)
Hinweise:
Weitere Informationen unterwww.bti.de/brandschutz
Eigenschaften:
Besonders geeignet für häufig wechselnde Elektroinstallationen
Sehr wirtschaftlich durch kurze Einbauzeit
Staub- und faserfrei. Besonders geeignet für staub- und faserempfindliche Räume
Kabeltragesysteme können durch die Abschottung mit hindurchgeführt werden
Durchführung von Elektroinstallationsrohren bis Ø 20 mm möglich
Bei Kabeln und Elektroinstallationsrohren bis Ø 18 mm ist keine Wickelbandage erforderlich
Für die zulassungsgerechte und sichere Ausführung ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2515 zu beachten
Main features short:
Bei häufig wechselnden Elektroinstallationen
Kurze Einbauzeit
Anwendungsgebiete:
Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton; leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innen liegender Mineralwolle (Baustoffklasse A, Schmelzpunkt
Hinweise:
Weitere Informationen unter
Eigenschaften:
Besonders geeignet für häufig wechselnde Elektroinstallationen
Sehr wirtschaftlich durch kurze Einbauzeit
Staub- und faserfrei. Besonders geeignet für staub- und faserempfindliche Räume
Kabeltragesysteme können durch die Abschottung mit hindurchgeführt werden
Durchführung von Elektroinstallationsrohren bis Ø 20 mm möglich
Bei Kabeln und Elektroinstallationsrohren bis Ø 18 mm ist keine Wickelbandage erforderlich
Für die zulassungsgerechte und sichere Ausführung ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2515 zu beachten