
Brandschutzstein 170 BDS-N / ZZ 217
UGC 9088405-4
Prix d'origine
€109,08
-
Prix d'origine
€109,08
Prix d'origine
€109,08
-
Prix actuel
Brandschutzstein 170 BDS-N / ZZ 217, 4 ST
Main features short:
Geeignet für wechselnde Elektroinstallationen
Kurze Einbauzeit
Anwendungsgebiete:
Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton; leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innen liegender Mineralwolle (Baustoffklasse A, Schmelzpunkt 1.000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nicht brennbaren Bauplatten nach DIN 4102 bzw. AbP ab 100 mm; Decken aus Beton, Stahlbeton, Porenbeton. . Mindestbauteilstärke:. Wand: 10 cm, Decke: 15 cm. . Mindestschottstärke:. 17 cm. . Max. Schottgröße S90:. Wand: 100 x 100 cm (B x H). Decke: 70 x 8 cm (B x L). Leichte Trennwand: 57,5 x 87,5 cm (B x H, H x B)
Hinweise:
Weitere Informationen unterwww.bti.de/brandschutz
Eigenschaften:
Besonders geeignet für häufig wechselnde Elektroinstallationen
Sehr wirtschaftlich durch kurze Einbauzeit
Staub- und faserfrei. Besonders geeignet für staub- und faserempfindliche Räume
Kabeltragesysteme können durch die Abschottung mit hindurchgeführt werden
Durchführung von Elektroinstallationsrohren bis Ø 63 mm möglich
Für die zulassungsgerechte und sichere Ausführung ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2516 bzw. Z-19.53-2440 zu beachten
Main features short:
Geeignet für wechselnde Elektroinstallationen
Kurze Einbauzeit
Anwendungsgebiete:
Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton; leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innen liegender Mineralwolle (Baustoffklasse A, Schmelzpunkt
Hinweise:
Weitere Informationen unter
Eigenschaften:
Besonders geeignet für häufig wechselnde Elektroinstallationen
Sehr wirtschaftlich durch kurze Einbauzeit
Staub- und faserfrei. Besonders geeignet für staub- und faserempfindliche Räume
Kabeltragesysteme können durch die Abschottung mit hindurchgeführt werden
Durchführung von Elektroinstallationsrohren bis Ø 63 mm möglich
Für die zulassungsgerechte und sichere Ausführung ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2516 bzw. Z-19.53-2440 zu beachten